Steuererklärung als Vermieter: Warum spezielle Software sinnvoll ist
Wer eine Wohnung, ein Haus oder Gewerbeimmobilien vermietet, muss seine Mieteinnahmen versteuern und jährlich die Anlage V zur Einkommensteuererklärung ausfüllen. Dabei geht es oft um komplexe Sachverhalte: Abschreibungen (AfA), anteilige Schuldzinsen, Instandhaltungsrücklagen, Nebenkostenabrechnung und die Unterscheidung zwischen sofort absetzbaren Erhaltungsaufwendungen und aktivierungspflichtigen Herstellungskosten.
Eine gute Steuersoftware für Vermieter nimmt Ihnen diese Komplexität ab und sorgt dafür, dass Sie alle Abzugsmöglichkeiten optimal nutzen. Sie führt Sie durch gezielte Fragen zum Thema Vermietung, berechnet die AfA automatisch und prüft, ob Ihre Angaben plausibel sind – bevor die Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt übermittelt wird.
Was muss eine Steuersoftware für Vermieter können?
Nicht jede Steuersoftware ist für Vermieter gleich gut geeignet. Achten Sie auf folgende Funktionen:
Anlage V: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Die Anlage V ist das zentrale Formular für Vermieter. Eine gute Software sollte:
- Geführte Eingabe aller Mieteinnahmen (Kaltmiete, Nebenkosten, Kaution, Mieterträge)
- Automatische Berechnung der Werbungskosten und des steuerpflichtigen Überschusses
- Mehrere Objekte separat verwalten können (z.B. mehrere Wohnungen oder Häuser)
- Übersichtliche Darstellung aller vermietungsbezogenen Einnahmen und Ausgaben
AfA-Berechnung (Abschreibung)
Die Abschreibung des Gebäudes ist oft der größte Steuerposten bei Vermietern. Die Software sollte:
- AfA automatisch berechnen auf Basis von Kaufpreis, Baujahr und Gebäudewert
- Bodenrichtwerte berücksichtigen, um Grundstücks- und Gebäudeanteil zu trennen
- Sonder-AfA und erhöhte Abschreibungen bei denkmalgeschützten Objekten unterstützen
- Restnutzungsdauer bei Altbauten korrekt ermitteln
Werbungskosten: Was kann ich als Vermieter absetzen?
Eine umfassende Steuersoftware hilft Ihnen, alle relevanten Werbungskosten zu erfassen:
- Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung der Immobilie
- Instandhaltungskosten (Reparaturen, Renovierungen, Handwerkerleistungen)
- Verwaltungskosten (Hausverwaltung, Kontoführungsgebühren, Steuersoftware)
- Grundsteuer, Versicherungen, Müllabfuhr
- Fahrtkosten zum Objekt (z.B. bei Besichtigungen, Reparaturen)
- Abschreibung auf Einrichtungsgegenstände (z.B. bei möblierter Vermietung)
Die besten Programme prüfen automatisch, ob Ausgaben sofort absetzbar sind oder über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen.
Die besten Steuersoftware-Lösungen für Vermieter im Vergleich
1. WISO Steuer – Testsieger für Vermieter
WISO Steuer von Buhl Data gilt als die umfassendste Lösung für Vermieter. Die Software bietet:
- Spezial-Modul für Vermietung mit automatischer AfA-Berechnung
- Unterstützung mehrerer Objekte ohne Aufpreis
- Integrierter Rechner für Bodenrichtwerte und Gebäudewertaufteilung
- Detaillierte Hilfe bei Sonderfällen (Denkmalschutz, Photovoltaik, gemischte Nutzung)
- ELSTER-Schnittstelle für direkte Übermittlung
Preis: ca. 30-40 €/Jahr (Download oder CD-Version) Ideal für: Vermieter mit einem oder mehreren Objekten, die Wert auf maximale Funktionstiefe legen
2. Tax – Solide Alternative mit guter Nutzerführung
Die Tax-Software (ehemals Steuertipps.de) überzeugt durch eine klare Struktur:
- Vermieter-Assistent mit Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Automatische Plausibilitätsprüfung bei Angaben zur Vermietung
- Mehrere Vermietungsobjekte werden separat geführt
- Kostenvoranschlag-Funktion zeigt Steuerersparnis in Echtzeit
Preis: ca. 30-35 €/Jahr Ideal für: Vermieter, die eine einfache Bedienung bevorzugen
3. Smartsteuer – Online-Lösung für digitale Vermieter
Smartsteuer ist eine browserbasierte Steuersoftware, die ohne Installation funktioniert:
- Cloud-basiert: Zugriff von überall, automatische Updates
- Anlage V mit Assistenten für Vermietungseinkünfte
- Gut geeignet für Standard-Vermietungsfälle (1-2 Objekte ohne Sondersituationen)
- Günstiger Preis bei gleichzeitig solider Leistung
Preis: ca. 35 €/Jahr Ideal für: Vermieter mit unkomplizierten Vermietungssituationen, die eine flexible, ortsunabhängige Lösung suchen
4. Taxman – Umfassende Desktop-Lösung
Taxman von Lexware bietet ähnliche Funktionen wie WISO:
- Mehrere Objekte lassen sich parallel verwalten
- AfA-Rechner mit detaillierten Abschreibungsoptionen
- Umfangreiche Hilfe-Texte und Video-Tutorials
- Datenübernahme aus Vorjahren
Preis: ca. 30-35 €/Jahr Ideal für: Erfahrene Anwender, die eine Desktop-Software bevorzugen
5. Taxfix – Nicht optimal für Vermieter
Taxfix ist eine beliebte Steuer-App, die vor allem für einfache Steuerfälle konzipiert ist. Für Vermieter ist sie nur bedingt geeignet:
- Anlage V wird unterstützt, aber mit weniger Komfort
- Keine automatische AfA-Berechnung (manuelle Eingabe erforderlich)
- Begrenzte Unterstützung bei mehreren Objekten oder komplexen Sachverhalten
Preis: 39,99 € bzw. 10% der Erstattung Fazfazit: Für Vermieter mit einfachen Vermietungssituationen OK, aber keine optimale Lösung
Schritt-für-Schritt: Steuererklärung als Vermieter mit WISO Steuer
Um zu zeigen, wie eine typische Steuererklärung für Vermieter mit Software funktioniert, hier ein Beispiel mit WISO Steuer:
Schritt 1: Vermietungsobjekt anlegen
Nach dem Start wählen Sie den Bereich “Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung” aus. Geben Sie die Adresse Ihres Objekts ein und legen Sie fest, ob es sich um eine Wohnung, ein Haus oder Gewerbe handelt.
Schritt 2: Mieteinnahmen erfassen
Tragen Sie Ihre Bruttokaltmiete und Nebenkostenvorauszahlungen ein. Falls Sie unterjährig vermietet haben oder Leerstände hatten, berücksichtigt die Software das automatisch.
Schritt 3: AfA berechnen lassen
Geben Sie das Baujahr und den Kaufpreis ein. WISO trennt automatisch Grundstücks- und Gebäudeanteil (Sie können auch einen Sachverständigenwert eingeben) und berechnet die jährliche Abschreibung.
Schritt 4: Werbungskosten eintragen
In der Kategorie “Werbungskosten” erfassen Sie:
- Darlehenszinsen (nicht Tilgung!)
- Reparaturen und Instandhaltung (Handwerker, Materialkosten)
- Nebenkosten, die Sie selbst tragen (Grundsteuer, Versicherungen)
- Verwaltungskosten (Hausverwaltung, Kontogebühren, Steuersoftware)
- Fahrtkosten zum Objekt
Schritt 5: Plausibilitätsprüfung und Übermittlung
Die Software prüft Ihre Angaben auf Plausibilität und weist Sie auf mögliche Fehler oder fehlende Angaben hin. Anschließend können Sie die Steuererklärung direkt per ELSTER an das Finanzamt senden.
Sonderfälle: Was Sie als Vermieter beachten sollten
Möblierte Vermietung
Bei möblierter Vermietung können Sie zusätzlich die Abschreibung auf Möbel und Einrichtungsgegenstände geltend machen. Güter über 800 € netto werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben, günstigere Anschaffungen können sofort abgesetzt werden.
Gute Steuersoftware wie WISO oder Tax führt Sie durch die Abschreibungstabellen und berechnet die Jahresbeträge automatisch.
Eigenleistungen bei Renovierung
Materialkosten für Renovierungen können Sie sofort absetzen. Ihre eigene Arbeitszeit ist jedoch steuerlich nicht ansetzbar – nur die Kosten für Material und externe Handwerker.
Vermietung an Angehörige
Wenn Sie an Familienangehörige vermieten, akzeptiert das Finanzamt die Werbungskosten nur, wenn die Miete mindestens 66% der ortsüblichen Miete beträgt (ab 2021: 50% für Neuverträge). Die Software prüft diese Grenze und warnt Sie bei Unterschreitung.
Photovoltaik und Mieterstrom
Falls Sie auf Ihrem vermieteten Objekt eine Photovoltaik-Anlage betreiben, können die Anschaffungskosten anteilig als Werbungskosten abgesetzt werden – vorausgesetzt, die Anlage dient auch der Vermietung (z.B. Mieterstrom). Hier wird es komplex: WISO Steuer bietet ein separates Modul für Photovoltaik-Betreiber, das auch die umsatzsteuerlichen Aspekte berücksichtigt.
Tipps für maximale Steuerersparnis als Vermieter
Tipp 1: Alle Belege sammeln
Bewahren Sie alle Rechnungen, Quittungen und Kontoauszüge auf, die mit Ihrer Vermietung zu tun haben. Digitale Belegverwaltung (z.B. in WISO oder über Apps wie Lexoffice) erleichtert die Übersicht.
Tipp 2: Schuldzinsen optimal nutzen
Nur die Zinsen Ihres Immobiliendarlehens sind absetzbar, nicht die Tilgung. Achten Sie darauf, dass Ihr Darlehensvertrag zwischen Zins und Tilgung unterscheidet. Bei Annuitätendarlehen sinkt der Zinsanteil jährlich – dies wird automatisch von der Software berücksichtigt.
Tipp 3: Erhaltungsaufwand vs. Herstellungskosten
Kleinere Reparaturen (bis ca. 4.000 € netto pro Maßnahme) gelten als Erhaltungsaufwand und sind sofort absetzbar. Größere Modernisierungen, die den Standard wesentlich erhöhen, gelten als Herstellungskosten und müssen über 50 Jahre abgeschrieben werden.
Gute Steuersoftware fragt gezielt nach Art und Umfang der Maßnahme und ordnet sie korrekt ein.
Tipp 4: Steuersoftware selbst absetzen
Die Kosten für Ihre Steuersoftware können Sie als Werbungskosten bei der Vermietung absetzen – ebenso wie Fachliteratur, Steuerberatungskosten oder Fortbildungen zum Thema Vermietung.
Tipp 5: Doppelte Haushaltsführung bei entfernten Objekten
Falls Sie eine Immobilie in einer anderen Stadt vermieten und dort regelmäßig übernachten (z.B. zur Verwaltung), können unter Umständen Kosten für Zweitunterkunft und Fahrten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies ist ein Sonderfall – lassen Sie sich hier ggf. von einem Steuerberater unterstützen.
Häufige Fehler vermeiden
Fehler 1: Grundstücksanteil nicht abziehen
Nur das Gebäude kann abgeschrieben werden, nicht das Grundstück. Die Steuersoftware trennt beides meist automatisch anhand von Bodenrichtwerten. Prüfen Sie diese Aufteilung – bei sehr hohen Grundstückspreisen (z.B. in Innenstadtlagen) kann eine andere Aufteilung vorteilhafter sein.
Fehler 2: Mietkaution als Einnahme angeben
Die Mietkaution ist keine Einnahme, solange sie nur verwahrt wird. Erst wenn Sie die Kaution zur Schadensbehebung einbehalten, wird sie steuerlich relevant. Gute Software fragt dies gezielt ab.
Fehler 3: Tilgungsraten absetzen
Nur die Zinsen sind absetzbar, nicht die Tilgung Ihres Darlehens. Die Software unterscheidet automatisch – prüfen Sie aber Ihre Darlehensunterlagen, dass Sie nur den Zinsanteil eintragen.
Fehler 4: Umlagekosten als Werbungskosten ansetzen
Umlagefähige Nebenkosten, die Sie per Nebenkostenabrechnung an die Mieter weitergeben, dürfen Sie nicht als Werbungskosten absetzen (z.B. Müllgebühren, Wasser, Hausmeister). Nur die Kosten, die Sie selbst tragen, sind abzugsfähig.
Alternativen: Steuerberater oder Software?
Wann lohnt sich ein Steuerberater?
Ein Steuerberater ist sinnvoll bei:
- Mehreren Objekten mit komplexen Strukturen (GmbH, KG, etc.)
- Gewerblicher Vermietung (z.B. Hotels, Ferienwohnungen mit täglichem Wechsel)
- Sonderfällen wie Denkmalschutz-AfA, Baudenkmälern, gemischter Nutzung
- Wenig Zeit oder Unsicherheit bei steuerlichen Fragen
Die Kosten für den Steuerberater (oft 300-800 € für die Steuererklärung) können Sie als Werbungskosten absetzen.
Wann reicht Steuersoftware?
Steuersoftware ist ideal bei:
- 1-3 Vermietungsobjekten mit Standardsituationen
- Klaren Verhältnissen (Wohnimmobilien ohne Sondernutzung)
- Grundkenntnissen im Steuerrecht oder Bereitschaft, sich einzulesen
- Kostenersparnis gegenüber Steuerberater (30 € vs. 300-800 €)
Moderne Software wie WISO oder Tax erklärt alle Fachbegriffe verständlich und führt Sie sicher durch die Steuererklärung.
Fazit: Welche Steuersoftware für Vermieter?
Für die meisten Vermieter ist eine dedizierte Steuersoftware wie WISO Steuer, Tax oder Taxman die beste Wahl. Sie bietet:
- Automatische Berechnung der AfA und aller relevanten Positionen
- Geführte Eingabe speziell für Vermietungseinkünfte
- Plausibilitätsprüfung und Fehlervermeidung
- Direkte ELSTER-Übermittlung ans Finanzamt
- Kostenersparnis gegenüber Steuerberater bei Standardfällen
WISO Steuer ist der Testsieger für Vermieter mit mehreren Objekten oder komplexeren Fällen. Smartsteuer ist eine gute, günstigere Online-Alternative für einfachere Situationen. Taxfix eignet sich nur bedingt für Vermieter und sollte nur bei sehr einfachen Vermietungsfällen in Betracht gezogen werden.
Wichtig: Investieren Sie einmalig etwas Zeit, um sich in die Software einzuarbeiten – das zahlt sich in den Folgejahren aus, wenn Sie Ihre Daten übernehmen und aktualisieren können. Und denken Sie daran: Die Kosten für die Steuersoftware selbst können Sie als Werbungskosten absetzen!