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Selbstständig sein heißt nicht, allein zu sein – schon gar nicht mit der Buchhaltung. Bei Tax-Guru findest du verständliche Vergleiche, unabhängige Empfehlungen und praxisnahe Tipps zu digitalen Steuertools. Unser Ziel: weniger Zettelwirtschaft, mehr Zeit fürs Wesentliche.

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Für Selbstständige eignen sich Steuersoftwarelösungen, die speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Programme wie Lexoffice, sevDesk, Kontist, WISO Steuer-Sparbuch und Taxfix Business bieten Funktionen wie Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), Umsatzsteuervoranmeldungen, DATEV-Export und ELSTER-Anbindung. Die Wahl hängt von individuellen Anforderungen wie Unternehmensgröße, Branche und gewünschtem Funktionsumfang ab. Ein Vergleich der verschiedenen Anbieter kann helfen, die passende Lösung zu finden.

Selbstständige müssen in der Regel mehrere Steuererklärungen abgeben: die Einkommensteuererklärung, die Umsatzsteuererklärung und, sofern ein Gewerbe betrieben wird, die Gewerbesteuererklärung. Zusätzlich sind regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen erforderlich. Die genauen Anforderungen können je nach Unternehmensform und Umsatzhöhe variieren. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die spezifischen Pflichten zu informieren, um Fristen einzuhalten und mögliche Strafen zu vermeiden.

Selbstständige, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, müssen diese bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt einreichen. Wird ein Steuerberater beauftragt, verlängert sich die Frist in der Regel bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres. Es ist wichtig, diese Fristen einzuhalten, da bei verspäteter Abgabe Verspätungszuschläge oder andere Sanktionen drohen können.

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung für Selbstständige. Dabei werden die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt. Der sich ergebende Überschuss stellt den zu versteuernden Gewinn dar. Die EÜR eignet sich besonders für kleinere Unternehmen und Freiberufler, da sie weniger komplex ist als eine Bilanzierung. Viele Steuersoftwarelösungen bieten integrierte EÜR-Funktionen, die die Erstellung erleichtern.

Selbstständige können eine Vielzahl von Betriebsausgaben steuerlich geltend machen, darunter Büromaterial, Fachliteratur, Reisekosten, Telefon- und Internetgebühren, Miete für Geschäftsräume und Fortbildungskosten. Auch Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer können unter bestimmten Voraussetzungen abgesetzt werden. Es ist wichtig, alle Belege sorgfältig aufzubewahren und die Ausgaben korrekt zu dokumentieren, um sie im Rahmen der Steuererklärung anzugeben.

Die Kleinunternehmerregelung gemäß §19 UStG ermöglicht es Selbstständigen mit einem Jahresumsatz von nicht mehr als 22.000 Euro im Vorjahr und voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro im laufenden Jahr, von der Umsatzsteuerpflicht befreit zu werden. Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen und keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Allerdings können sie auch keine Vorsteuer geltend machen. Die Entscheidung für oder gegen die Kleinunternehmerregelung sollte sorgfältig abgewogen werden.

Selbstständige sind verpflichtet, ihre Steuererklärungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Dies kann über das offizielle ELSTER-Portal oder über zertifizierte Steuersoftwarelösungen erfolgen, die eine ELSTER-Schnittstelle bieten. Die elektronische Abgabe bietet Vorteile wie schnellere Bearbeitungszeiten und die Möglichkeit, Eingabefehler durch integrierte Plausibilitätsprüfungen zu minimieren.

Die Nutzung von Steuersoftware bietet Selbstständigen zahlreiche Vorteile: Sie erleichtert die Erstellung von Steuererklärungen durch geführte Prozesse, automatisiert Berechnungen, minimiert Fehlerquellen und spart Zeit. Zudem bieten viele Programme Funktionen wie Belegverwaltung, Umsatzsteuervoranmeldungen und Schnittstellen zu Buchhaltungssoftware. Einige Lösungen ermöglichen auch den direkten Versand der Steuererklärung an das Finanzamt über ELSTER.

Wenn Selbstständige ihre Steuererklärung nicht fristgerecht einreichen, kann das Finanzamt Verspätungszuschläge erheben, die bis zu 0,25% der festgesetzten Steuer pro Monat der Verspätung betragen, mindestens jedoch 25 Euro. In schwerwiegenden Fällen kann auch eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen erfolgen, was oft zu einer höheren Steuerlast führt. Wiederholte oder vorsätzliche Versäumnisse können zudem strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Selbstständige können ihre Steuerlast durch verschiedene legale Maßnahmen minimieren: Dazu gehören das vollständige Ausnutzen von Betriebsausgaben, Investitionen in absetzbare Arbeitsmittel, die Nutzung von Abschreibungen, das Einhalten von Fristen für Sonderabschreibungen und die gezielte Planung von Einnahmen und Ausgaben. Auch die Wahl der richtigen Unternehmensform und die Inanspruchnahme von steuerlichen Förderungen können steuerliche Vorteile bringen. Eine regelmäßige Beratung durch einen Steuerexperten kann helfen, alle Möglichkeiten optimal zu nutzen.